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   OLG Düsseldorf, 18.05.1989 - 10 U 7/89   

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OLG Düsseldorf, 18.05.1989 - 10 U 7/89 (https://dejure.org/1989,4956)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.05.1989 - 10 U 7/89 (https://dejure.org/1989,4956)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Mai 1989 - 10 U 7/89 (https://dejure.org/1989,4956)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 328
  • NVwZ 1990, 301 (Ls.)
  • afp 1989, 681
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Thüringen, 18.12.2000 - 4 N 472/00

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht; Zweckverband;

    Auch im Vereinsrecht kommt der Eintragung im Vereinsregister eine konstitutive Wirkung mit der Folge zu, dass Gründungsmängel der einmal existent gewordenen juristischen Person in der Regel nicht mehr die Rechtsfähigkeit entziehen können (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.05.1989 - 10 U 789 - NJW 1990, 328 f. [329]).

    Entsprechende Fallkonstellationen sind analog den im Gesellschafts- und Vereinsrecht geltenden Grundsätzen zur Scheingesellschaft bzw. zum Scheinverein nur in extremen Missbrauchsfällen denkbar, etwa wenn die Gründung eines Zweckverbandes durch keines der in der Bekanntmachung aufgeführten Verbandsmitglieder vereinbart wurde (vgl. zur Nichtigkeit einer Scheingesellschaft: Zimmermann in Rowedder/Fuhrmann u.a., GmbHG, 3. Auflage 1997, Rn. 60 zu § 2 und Rn. 1 zu § 75; Baumbach/Hueck, GmbH- Gesetz, 16. Auflage 1996, Rn. 8 zu § 75; Priester/Mayer, Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, Band 3, Rn, 4, 34, 49 zu § 12; BGH, Urteil v. 24.02.1999 - VIII ZR 158/98 - zitiert nach Juris; zur ausnahmsweisen Hinfälligkeit der Gründung eines eingetragenen Vereins: OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.05.1989 - 10 U 7/89 - NJW 1990, 328).

  • OVG Thüringen, 15.07.1999 - 4 ZEO 978/98

    Beiträge; Beiträge, Beitragsrecht; Zweckverband; Existenz; Gründung; Entstehung;

    Auch im Vereinsrecht kommt der Eintragung im Vereinsregister mit der Folge eine konstitutive Wirkung zu, daß Gründungsmängel der einmal existent gewordenen juristischen Person in der Regel nicht mehr die Rechtsfähigkeit entziehen können (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.05.1989 - 10 U 789 -, NJW 1990, 328 f. [329]).
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